Wie realistisch ist „Wiederbeschaffung“ gestohlener Coins?
Die ehrliche Antwort: in den meisten reinen Einzelfällen eher unwahrscheinlich, aber nicht hoffnungslos. Wenn ein Angreifer Beträge direkt auf eine eigene Wallet leitet, dort einige Monate hält und dann über eine nicht-regulierte Exchange auszahlt, sind die Coins praktisch nicht rückholbar. Wenn dagegen eine zentrale Exchange Teil der Kette ist – was in einer überraschend großen Zahl von Fällen zutrifft – besteht eine reale Chance, über Strafanzeige, staatsanwaltschaftliches Ersuchen und Kontoarrest Vermögen zu sichern.
Genau hier liegt der eigentliche Wert guter forensischer Arbeit: nicht im Versprechen „wir holen Ihre Coins zurück“, sondern in der sauberen, nachvollziehbaren Aufbereitung aller Pfade und Adressen – so, dass Ihr Anwalt, Ihre Staatsanwaltschaft oder Ihre Versicherung damit arbeiten können. In Kombination mit rechtlichen Schritten steigt die Quote erfolgreicher Teilrückforderungen erheblich.